AGB Gastaufnahmevertrag
Ferienwohnung Haus Felsengrund,
Bettina Oberließen
Hinter der Hardt 12
59955 Winterberg-Züschen
Tel. + 49 (0) 2981-3479
Email: info@hausfelsengrund.de
Gastaufnahmevertrag/Beherbergungsvertrag
Definition der Betriebsart: Ferienwohnung
Erläuterung: Eine Ferienwohnung ist eine abgeschlossene Unterkunft innerhalb eines Hauses mit eigenem Sanitärbereich und Selbstverpflegungseinrichtung, in der zum vorübergehenden Aufenthalt Gäste aufgenommen werden.
Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung beim Vermieter bestellt und zugesagt ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er
abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom
Vermieter ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen sind in den nachfolgenden Storno- Bedingungen bei nicht anderweitiger
Vermietung enthalten:
Stornobedingungen:
Die Mindeststornogebühr beträgt 30,00 EUR
Storno erfolgt bis 360 Tage vor Anreise:
20 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Storno erfolgt bis 180 Tage vor Anreise:
30 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Storno erfolgt bis 90 Tage vor Anreise:
60 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Storno erfolgt bis 60 Tage vor Anreise:
80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Storno erfolgt bis weniger als 30 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise:
90 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Fälligkeit der Stornogebühr: unverzüglich und unaufgefordert nach erfolgter Stornierung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto
Der Vermieter wird dem Mieter eine anderweitige Vermietung in der vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Mietzeit unverzüglich mitteilen und eine Verrechnung der bestehenden Forderungen des Vermieters und evtl. Rückforderungen des Mieters vornehmen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4. errechneten Betrag zu zahlen.
6. Anzahlungen
Soweit in der Buchungsbestätigung der Ferienwohnung Haus Felsengrund eine Anzahlung vereinbart ist, so hat der Mieter diese fristgerecht zu leisten.
7. Kurbeitrag
*Kurbeitrag der Tourist-Information Winterberg
Der Kurbeitrag von 1,95€ pro Person/Nacht für Personen ab 16 Jahren ist nicht im Mietpreis enthalten.
*Kurbeitragsangabe ohne Gewähr
8. Haftung
Die Nutzung der Ferienwohnung und der verbundenen Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko für den Gast (Vertragspartner) und aller Mitreisenden. Der Vermieter haftet nur für sein grob fahrlässiges Verhalten. Das Grillen von Speisen im Außenbereich der Ferienwohnung ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.
9. Datenschutz
Der Auftraggeber erlaubt der Ferienwohnung Haus Felsengrund Inhaber: Frau Bettina Oberließen die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen personenbezogenen Daten zu speichern.
10. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen – Salvatorische Klausel –
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu
ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen und Richtlinien des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und Deutscher Tourismusverband e.V. sowie dem Vertragszweck geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist 59964 Medebach
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Kontaktinformationen der Institutionen:
![]() |
|||
|