AGB Gastaufnahmevertrag

 Ferienwohnung Haus Felsengrund,
 Familie Oberließen
 Hinter der Hardt 12
 59955 Winterberg-Züschen

Tel. + 49 (0) 2981-3479
Fax.+ 49 (0) 2981-425691
mail: info@hausfelsengrund.de

Gastaufnahmevertrag / Beherbergungsvertrag
Definition der Betriebsart: Ferienwohnung

 Erläuterung: Eine Ferienwohnung ist eine abgeschlossene Unterkunft innerhalb eines Hauses mit
 eigenem Sanitärbereich und Selbstverpflegungseinrichtung, in der zum vorübergehenden Aufenthalt
 Gäste aufgenommen werden.

 Rechte und Pflichten:
 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung beim Vermieter bestellt
     und vom Vermieter zugesagt ist.

 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
     Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.

 3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz
     zu leisten.

 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten
     Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen
     sind in den nachfolgenden Storno- Bedingungen bei nicht anderweitiger Vermietung enthalten:

  Stornobedingungen:

  Die Mindeststornogebühr beträgt 30,00 EUR  Storno erfolgt bis 360 Tage vor Anreise:
  10 % des vereinbarten Gesamtmietpreises  Storno erfolgt bis 180 Tage vor Anreise:
  20 % des vereinbarten Gesamtmietpreises  Storno erfolgt bis 90 Tage vor Anreise:
  40 % des vereinbarten Gesamtmietpreises  Storno erfolgt bis 60 Tage vor Anreise:
  60 % des vereinbarten Gesamtmietpreises  Storno erfolgt bis 30 Tage vor Anreise:
  80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises  Storno erfolgt bis weniger als 30 Tage
          vor Anreise und bei Nichtanreise:
  90 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
  Fälligkeit der Stornogebühr: unverzüglich und unaufgefordert nach erfolgter Stornierung
  auf das in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto
  Der Vermieter wird dem Mieter eine anderweitige Vermietung in der vom Mieter nicht in Anspruch
  genommenen Mietzeit unverzüglich mitteilen und eine Verrechnung der bestehenden Forderungen
  des Vermieters und evtl. Rückforderungen des Mieters vornehmen.

  Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung
      nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe
      hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4. errechneten Betrag zu zahlen.

  6. Anzahlungen
      Soweit in der Buchungsbestätigung der Ferienwohnung Haus Felsengrund eine Anzahlung vereinbart
      ist, so hat der Mieter diese fristgerecht zu leisten.

  7. Kurbeitrag
     Kurbeitrag der Tourist-Information Winterberg
     Der Kurbeitrag von 1,75 € pro Person / Nacht für Personen ab16 Jahren ist nicht im Mietpreis
     enthalten. Kurbeitragsangabe sind ohne Gewähr

  8. Haftung
      Die Nutzung der Ferienwohnung und der verbundenen Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko für
      den Gast (Vertragspartner) und aller Mitreisenden. Der Vermieter haftet nur für sein grob fahrlässiges
      Verhalten.
      Das Grillen von Speisen im Außenbereich der Ferienwohnung ist nur mit Zustimmung des Vermieters
      erlaubt.

  9. Datenschutz
      Der Auftraggeber erlaubt der Ferienwohnung Haus Felsengrund Inhaber: R. Oberließen die im Rahmen
      der Geschäftsverbindung erhaltenen personenbezogenen Daten zu speichern.

 10. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen - Salvatorische Klausel
      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt
      dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
      Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu
      ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen
      Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem
      Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf
      die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten
      kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten,
      wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen und Richtlinien des DEHOGA (Deutscher Hotel- und
 Gaststättenverband) und Deutscher Tourismusverband e.V. sowie dem
 Vertragszweck geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
 Gerichtsstand ist 59955 Winterberg.
 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 Kontaktinformationen der Institutionen:
 DEHOGA Bundesverband - Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
 Besucheranschrift
 Am Weidendamm 1 A
 10117 Berlin

 Postanschrift
 10873 Berlin

  Fon 030/72 62 52-0
  Fax 030/72 62 52-42
  Mail: info@dehoga.de
  http://www.dehoga.de

  Deutscher Tourismusverband e.V.
  Deutscher Tourismusverband
  Service GmbH
  Bertha-von-Suttner-Platz 13
  53111 Bonn

  Tel.: 02 28 - 98 52 2 -0
  Fax: 02 28 - 98 52 28
  kontakt@deutschertourismusverband.de


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