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AGB Gastaufnahmevertrag
Ferienwohnung Haus Felsengrund,
Familie Oberließen
Hinter der Hardt 12
59955 Winterberg-Züschen
Tel. + 49 (0) 2981-3479
Fax.+ 49 (0) 2981-425691
mail: info@hausfelsengrund.de
Gastaufnahmevertrag / Beherbergungsvertrag
Definition der Betriebsart: Ferienwohnung
Erläuterung: Eine Ferienwohnung ist eine abgeschlossene Unterkunft innerhalb eines Hauses mit
eigenem Sanitärbereich und Selbstverpflegungseinrichtung, in der zum vorübergehenden Aufenthalt
Gäste aufgenommen werden.
Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung beim Vermieter bestellt
und vom Vermieter zugesagt ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz
zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten
Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen
sind in den nachfolgenden Storno- Bedingungen bei nicht anderweitiger Vermietung enthalten:
Stornobedingungen:
Die Mindeststornogebühr beträgt 30,00 EUR Storno erfolgt bis 360 Tage vor Anreise:
10 % des vereinbarten Gesamtmietpreises Storno erfolgt bis 180 Tage vor Anreise:
20 % des vereinbarten Gesamtmietpreises Storno erfolgt bis 90 Tage vor Anreise:
40 % des vereinbarten Gesamtmietpreises Storno erfolgt bis 60 Tage vor Anreise:
60 % des vereinbarten Gesamtmietpreises Storno erfolgt bis 30 Tage vor Anreise:
80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises Storno erfolgt bis weniger als 30 Tage
vor Anreise und bei Nichtanreise:
90 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Fälligkeit der Stornogebühr: unverzüglich und unaufgefordert nach erfolgter Stornierung
auf das in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto
Der Vermieter wird dem Mieter eine anderweitige Vermietung in der vom Mieter nicht in Anspruch
genommenen Mietzeit unverzüglich mitteilen und eine Verrechnung der bestehenden Forderungen
des Vermieters und evtl. Rückforderungen des Mieters vornehmen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung
nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe
hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4. errechneten Betrag zu zahlen.
6. Anzahlungen
Soweit in der Buchungsbestätigung der Ferienwohnung Haus Felsengrund eine Anzahlung vereinbart
ist, so hat der Mieter diese fristgerecht zu leisten.
7. Kurbeitrag
Kurbeitrag der Tourist-Information Winterberg
Der Kurbeitrag von 1,75 € pro Person / Nacht für Personen ab16 Jahren ist nicht im Mietpreis
enthalten. Kurbeitragsangabe sind ohne Gewähr
8. Haftung
Die Nutzung der Ferienwohnung und der verbundenen Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko für
den Gast (Vertragspartner) und aller Mitreisenden. Der Vermieter haftet nur für sein grob fahrlässiges
Verhalten.
Das Grillen von Speisen im Außenbereich der Ferienwohnung ist nur mit Zustimmung des Vermieters
erlaubt.
9. Datenschutz
Der Auftraggeber erlaubt der Ferienwohnung Haus Felsengrund Inhaber: R. Oberließen die im Rahmen
der Geschäftsverbindung erhaltenen personenbezogenen Daten zu speichern.
10. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu
ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen
Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem
Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf
die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten
kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten,
wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen und Richtlinien des DEHOGA (Deutscher Hotel- und
Gaststättenverband) und Deutscher Tourismusverband e.V. sowie dem
Vertragszweck geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist 59955 Winterberg.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Kontaktinformationen der Institutionen:
DEHOGA Bundesverband - Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
Besucheranschrift
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Postanschrift
10873 Berlin
Fon 030/72 62 52-0
Fax 030/72 62 52-42
Mail: info@dehoga.de
http://www.dehoga.de
Deutscher Tourismusverband e.V.
Deutscher Tourismusverband
Service GmbH
Bertha-von-Suttner-Platz 13
53111 Bonn
Tel.: 02 28 - 98 52 2 -0
Fax: 02 28 - 98 52 28
kontakt@deutschertourismusverband.de
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